Einchecken, Sicherheitskontrolle, Transfer, Boarding - der Weg vom Flughafeneingang bis zum Sitzplatz im Flugzeug ist eine Reise für sich. Je nach Flughafen lautet die Empfehlung sich 2-3 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter einzufinden.

Gerade bei interkontinentalen Flügen oder wenn man viel Gepäck einchecken muss, sollte man entsprechend mehr Zeit einplanen. Auch Corona-Kontrollen oder Verzögerungen beim Sicherheitscheck können die Zeit am Flughafen zusätzlich verlängern. Doch was tun, wenn man es einmal nicht mehr reicht und man seinen Flug verpasst? In unserem Artikel geben wir Ihnen einige Tipps, falls Sie selbst einmal einen Flug verpassen.

Verantwortung für die Verspätung

Je nach Haftung können Fluggäste einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Grundlage dafür ist die europäische Fluggastrechteverordnung EU 261. Wichtig für die Klärung der Verantwortlichkeit ist die Klärung der Frage, wer die Verspätung verursacht hat. Hat sich der Fluggast beispielsweise wegen eines Staus oder einer Unregelmäßigkeit im öffentlichen Nahverkehr verspätet, kann er keine Entschädigung verlangen. Verpasst der Kunde seinen Flug hingegen wegen eines verspäteten Anschlussfluges, kann die Sachlage schon ganz anders aussehen. Allerdings sind diese Fälle oft nur vor Gericht abschließend zu entscheiden. Maßgeblich für das rechtzeitige Erscheinen ist in den allermeisten Fällen der Zeitpunkt des Erscheinens am Check-in-Schalter.

Entschädigung bis zu 600 Euro

Das pünktliche Erscheinen am Check-in-Schalter ist nicht die einzige Voraussetzung für eine Entschädigung. Anwendbar ist die EU-Verordnung nämlich auch nur Raum der Europäischen Union. Außerdem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Diese Ausnahme versuchen Fluggesellschaften immer wieder als ein Argument zu benutzen, um Entschädigungen nicht auszahlen zu müssen.

Startet oder landet Ihr Flug in der EU und haben Sie mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen oder findet der Flug nicht statt, gibt es neben dem Recht auf einen Ersatzflug auch eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung zwischen den beiden Flughäfen. Die Beträge sind nach drei einfachen Stufen aufgebaut:

  • Bis zu einer Distanz von 1.500 km erhalten Kunden 250 Euro
  • Zwischen 1.500 und 3.500 km erhalten Kunden 400 Euro
  • Ab einer Distanz von 3.500 km erhalten Kunden 600 Euro

Grund für die Verspätung entscheidend

Wenn der Grund für die Verspätung nicht die Anreise des Fluggastes ist, sondern ein Versäumnis der Fluggesellschaft, haben Passagiere in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigung. Wichtig dafür ist, dass es sich um eine gemeinsame Buchung unter einer gemeinsamen Buchungsnummer handelt. Dies ist der Fall, wenn man die Flüge gleichzeitig über die gleiche Plattform, Airline-Webseite oder von einem Reisebüro kauft. Bucht man die Flügge hingegen unabhängig von verschiedenen Verkäufern oder Vermittlern, kann man höchstens für den Zubringerflug eine Entschädigung, nicht aber für den verpassten Anschlussflug. Entscheiden ist, dass der Anbieter des Weiterfluges auch der Anbieter des vorangegangen Fluges ist.

Rechtsberatung und Inkasso für Flugreisende

Haben Sie selber einen Flug oder Anschlussflug verpasst? Es lohnt sich in praktisch allen Fällen, seinen Anspruch zu überprüfen. Vor allem, wenn Sie vermuten, dass die Schuld für die Verspätung beim Fluganbieter liegt, sollten Sie sich schnell bei einem Experten für Fluggastrechte informieren und die nächsten Schritte erörtern.